Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft

Thüringen

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13. August 2026

DStG Thüringen nimmt Stellung zum Besoldungsgesetz

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Thüringen hat gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags zum Entwurf des Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026 bis 2028 Stellung genommen.

Die DStG Thüringen begrüßt grundsätzlich, dass der Gesetzentwurf wichtige Fragen des Besoldungs- und Versorgungsrechts aufgreift. Dazu gehören insbesondere die Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung und die Anpassung familienbezogener Besoldungsbestandteile. Gleichzeitig sehen wir an wesentlichen Stellen Änderungsbedarf.

Jahressonderzahlung begrüßt – Grundbesoldung stärken

Die Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung ist ein wichtiges Signal. Eine jährliche Sonderzahlung kann jedoch keine dauerhaft amtsangemessene Alimentation sicherstellen. Die DStG Thüringen fordert deshalb, Planungssicherheit und Verlässlichkeit zu schaffen und die amtsangemessene Alimentation durch eine entsprechende Anhebung der Grundbesoldung zu gewährleisten.

Vertrauensschutz bei der Antragsaltersgrenze

Die geplante Anhebung der Antragsaltersgrenze auf 63 Jahre kann erheblich in die Lebensplanung der Betroffenen eingreifen. Die DStG Thüringen begrüßt den Bestandsschutz für bereits bewilligte Ruhestandsversetzungen, fordert aber auch eine angemessene Übergangsregelung für bereits gestellte Anträge sowie für besondere Härtefälle.

Keine Verlagerung der Alimentationspflicht auf den Partner

Klar lehnt die DStG Thüringen ein sogenanntes Doppelverdienermodell ab, soweit dabei ein tatsächliches oder fiktives Partnereinkommen zur Erreichung der Mindestbesoldung angerechnet werden soll. Der Besoldungsgeber darf sich seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation nicht durch eine Verlagerung auf den Partner entziehen.

Eine verlässliche und attraktive Besoldung ist für die DStG Thüringen nicht nur eine Frage der Wertschätzung, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung dafür, qualifizierte Beschäftigte für den öffentlichen Dienst und insbesondere die Thüringer Finanzverwaltung zu gewinnen und dauerhaft zu halten.

Die vollständige Stellungnahme der DStG Thüringen.