Thüringen Aktuell 4 / 2019
Änderung der Beihilfegewährung für neu eingestellte sowie für bereits gesetzlich versicherte Beamte
Die Landesregierung hat das Zweite Thüringer Gesetz zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Hierin wird geregelt, dass ab dem 1. Januar 2020 Thüringer Beamtinnen und Beamte frei entscheiden können, ob Sie Mitglied in einer gesetzlichen (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) sein wollen. Das Land beteiligt sich dann auch als Dienstherr für Beamte, die gesetzlich krankenversichert sind, mit der Hälfte an den Kosten der Krankenversicherung.