Wir fragen nach!
Sowohl bezüglich der in Rede stehenden Veränderungen im Betriebsprüfungs- und Körperschaftssteuerbereich der
Finanzämter als auch der bestehenden Kostenauferlegung für die geforderte amtsärztliche Untersuchung als
Voraussetzung für die Lebenszeitverbeamtung, hat sich die DSTG Thüringen an die Finanzministern Frau Taubert gewandt.