Thüringen Aktuell 11 / 2019
Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) erlässt Widerspruchsbescheide gegen die Anträge auf amtsangemessene Alimentation aus dem Jahr 2018
Wir berichteten unseren Ortsverbänden per Mail im Dezember 2018, dass mehrere Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Deutschland und beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind und wiesen unsere Mitglieder auf die fristgerechte Antragstellung auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2018 bis zum 31.12.2018 hin. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit veröffentlichter Entscheidung vom 21. Februar 2019 (Az. 2 C 50.16) seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt und noch einmal betont, dass Beamtinnen und Beamte ihre eventuell bestehenden Ansprüche auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation im jeweiligen Haushaltsjahr geltend machen müssen. Dies ist für die DSTG, den dbb und den tbb Veranlassung, seine Mitglieder jährlich auf die Notwendigkeit des Einlegens von Widersprüchen hinzuweisen.